Neues Gesetz in Niedersachsen ab 01.07.2011

Neues Gesetz in Niedersachsen ab 01.07.2011

Beitragvon Kristine » Mo 24. Okt 2011, 09:59

Gelesen in http://www.hundeschule-luegde.de

Ab diesem Stichtag gelten nun auch für Niedersachsen klarere Regeln im Umgang und Haltung der Vierbeiner. Nach Einführung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden müssen Halter ab 2013 ihr Wissen über den Umgang mit den Tieren belegen und einen Sachkundenachweis erwerben.
Hier sollen die Hundebesitzer beispielsweise etwas über das Sozialverhalten ihres Vierbeiners, die Eigenschaften der Rasse und das Erkennen von Gefahrensituationen lernen. Wer schon einmal mindestens zwei Jahre einen Hund besessen hat und das mit der bezahlten Hundesteuer nachweist, kann sich vom Sachkundenachweis befreien lassen.

Ein Sachkundenachweis ist für NRW bereits seit Jahren erforderlich. Halter eines Hundes mit 40 cm (oder mehr) Widerristhöhe und / oder mehr als 20 kg Gewicht benötigen diesen.

Grundsätzlich sollte jedoch jeder Hundebesitzer ein Grundwissen über seinen Vierbeinigen Freund haben!

Hier lesen Sie den Gesetzestext:
http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm
LG Kristine
Bild     "Je mehr ich gelernt habe, desto mehr habe ich gelernt, dass das Lernen nie aufhört."
Benutzeravatar
Kristine
Administrator
 
Beiträge: 2941
Registriert: Mo 11. Aug 2008, 16:25
Wohnort: Neukaledonien


Ähnliche Beiträge

Trail vom 29.10.2011
Forum: Trainingsarten
Autor: Herr der Zäune
Antworten: 1

TAGS

Zurück zu Informationen rund um den Hund


Wer ist online?

0 Mitglieder

cron